Eine kurze Klarstellung was ich unter BGE verstehe

on Dienstag, 23 November 2010. Posted in Piratenpartei, Wirtschaft

Eine kurze Klarstellung was ich unter BGE verstehe

Es wird immer noch kontrovers diskutiert, ob mit dem GP- 050 nun ein BGE beschlossen wurde oder nicht. Meiner Meinung nach wurde ein BGE beschlossen.

GP 050 - BGE oder nicht und zusätzliche Anmerkungen

Nach Rücksprache mit mehreren Piraten ist mir jedoch aufgefallen, dass verschiedene Definitioneneines BGE existieren.

Ich definiere ein BGE folgendermaßen:

"Ein BGE ist dann gegeben, wenn jemand nicht arbeiten kann oder arbeiten will und dennoch gesichert und bedingungslos eine monatliche Geldsumme erhält, welche eine soziokulturelle gesellschaftliche Teilnahme ermöglicht".

Für mich ist nicht Grundlage eines BGE, dass diese Summe tatsächlich an jeden ausgezahlt werden muss! Wenn jemand selber ein Einkommen in soziokultureller Höhe erwirtschaftet, dann hat derjenige ein Grundeinkommen, so dass hier kein BGE ausgezahlt werden müsste. Dann müsste man es BZE nennen (Bedingungsloses Zusatz- bzw. Zwangseinkommen).

Es gibt z.B. auch das (bedingungslose) Recht auf rechtlichen Beistand des Angeklagten in Form eines Pflichtverteidigers, welcher seitens des Staates gestellt wird. Wenn nun der Angeklagte seinen persönlichen Anwalt als rechtlichen Beistand wählt, dann ist es doch auch nicht so, dass nun zwangsweise zusätzlich auch noch ein Pflichtverteidiger gestellt werden müsste.

Also ich unterscheide mal 3 Formen existenzieller Sicherung seitens des Staates.

1) Hartz IV Konzept

Hier sorgt der Staat für die existenzielle Sicherung, diese ist jedoch an Bedingungen geknüpft (Pflicht zur Arbeitsaufnahme, zu Trainingsmaßnahmen, zur Offenlegung verschiedenster persönlicher Daten, etc..). Der Grundgedanke geht hier davon aus, dass jemand arbeitet und ausnahmsweise die Grundsicherung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Bedürftigkeit erhalten soll. Wenn jemand also nicht arbeiten kann oder arbeiten will bekommt derjenige hier nichts, da hier erstens Bedingungen gestellt werden, die inkompatibel mit Arbeitsverweigerung sind und zum anderen nicht automatisiert gewährt werden, sondern erst nach Verlangen des Anspruchsnehmenden.

Dieses Konzept (auch wenn man es verbessert bezüglich Bezugshöhe, etc..) ist aus meiner Sicht mit dem GP 050 unvereinbar, da dieser eine bedingungslose existenzielle Sicherung postuliert.

2) Konzept der negativen Einkommensteuer

Dann gibt es einige "BGE" Modelle, welche eine automatisierte monatliche Geldzahlung vorsehen, aber diese mit einem etwaigen Einkommen verrechnen (meistens wird dann das BGE als Steuerfreibetrag angesehen).

Beispiel:

Jemand verdient nichts, dann bekommt dieser beispielsweise 800 € automatisch und bedingungslos (keine Arbeits- oder Offenlegungspflichten). Wenn derjenige 2000 € verdient, dann bekommt er keine 800 € zusätzlich, sondern diese sind nur ein Steuerfreibetrag, so dass derjenige nur noch 1200 € versteuern muss.

Zu diesen Modellen gehören:

1) Liberale Bürgergeld (FDP)

2) BGE Konzept Hamburger Weltwirtschaftsinstitut (HWWI)

3) Solidarisches Bürgergeld (Dieter Althaus)

4) Ulmer Modell (ähnlich Althaus Modell)

5) Grüne Grundsicherung

Hier wird der grundsätzliche Gedanke von Hartz IV umgedreht. Das Grundeinkommen wird seitens des Staates als Standardeinkommen angesehen und mit einem anderen etwaigen Einkommen verrechnet. Ob man nun die einzelnen Konzepte als BGE ansehen mag, ist nur noch eine Frage des "G" für Grund, also was ist ein Grundeinkommen? Ein bedingungsloses Einkommen sichern alle 5 Konzepte, jedoch ist m.E. nach nur die grüne Grundsicherung ein Grundeinkommen im Sinne einer soziokulturellen Teilhabe. Die anderen Konzepte sind mehr oder weniger nur eine Sicherung der Existenz. Zudem ist noch entscheidend, welche anderweitigen sozialen Absicherungen, wie z.B. Krankenversicherung, etc.. die Konzepte beinhalten, auch hier sehe ich die grüne Grundsicherung bisher vorne. Zuletzt ist noch entscheidend, welche anderweitigen anderen wirtschaftspolitischen Forderungen (z.B. Ausbau Niedriglohnsektor, Aufhebung des Kündigungsschutzes, etc..) die Konzepte beinhalten, hier sehe ich ebenfalls die grüne Grundsicherung als die von den 5 Konzepten bisher überzeugendste Variante.

Kurz, ich finde von allen BGE Modellen (auch die unter Gruppe 3. folgenden) die grüne Grundsicherung bisher am überzeugendsten, auch wenn dieses m.E. nach durchaus weiter modifiziert und verbessert werden kann.

Grundsätzlich ist jedoch diese Grundstruktur eines Grundeinkommens für mich ein BGE! Denn wenn hier jemand nicht arbeiten kann oder arbeiten will bekommt er hier im Gegensatz zu Hartz IV automatisch und (fast) bedingungslos sein (soziokulturelles) Einkommen.

Und dieses Konzept stellt für mich auch die Untergrenze dar, welche der GP 050 postuliert hat, da wie oben aufgezeigt das Grundprinzip eines Hartz IV Ansatzes (auch nicht bei einem verbesserten Hartz IV, auch wenn die Grenzen zwischen verbessertem Hartz IV und BGE mit Berücksichtigung eines etwaigen Einkommens fließend sind).

Deswegen behaupte ich auch immer noch, dass mit dem GP 050 ein BGE beschlossen wurde ;-)

Im Übrigen sind diese BGE Konzepte auch wirklich als BGE Konzepte zu bezeichnen, da in der öffentlichen und in der wissenschaftlichen Debatte diese Modelle als BGE Modell bezeichnet werden.

Beispielsweise werden diese Modelle in der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Grundeinkommen miteinbezogen.

Das Grundeinkommen in der deutschen Debatte

Das hier nur das Wort "Grundeinkommen" und nicht "Bedingungsloses Grundeinkommen" fällt ist nebensächlich, da selbst im Archiv Grundeinkommen (die umfangreichste Quellensammlung zum Thema BGE) diese Begriffe abwechselnd benutzt werden.

Materialien zum "bedingungslosen Grundeinkommen" (bGE)

Zudem wurde das in der letzten Zeit wieder in den Medien behandelte solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus

CDU-Kommission träumt vom Bürgergeld für alle (Spiegel Online)

in Grundeinkommensnetzwerken als BGE Vorstoß gewertet, obwohl das solidarische Bürgergeld keine Auszahlung des BGE Betrages vorsieht, wenn ein anderweitiges Einkommen vorhanden ist, dann wirkt das BGE als Steuerfreibetrag.

Grundeinkommen bei Vollbeschäftigung?

3) Konzept des BGE als Einkommen, auch wenn gar kein "Grund" (B G E) besteht (sogenannte Sozialdividende)

Diese Konzepte sehen vor, dass das BGE immer ausgezahlt wird, ganz gleich welches Einkommen jemand hat. Das bedeutet bei einem BGE von beispielsweise 800 € und einem Einkommen von 2000 €, dass dieser dann ein Einkommen von 2800 € erzielt (BGE + anderes Einkommen).

Zu diesen Modellen gehören:

1) Götz Werner Modell

2) BAG Die Linke

3) Bedarfsunabhängiges Grundeinkommen (Katholische Arbeitnehmerbewegung Aachen)

4) BAG-SHI

Diese Modelle sind zwar klar auch ein BGE, aber diese lehne ich ab. Wieso man ein BGE ausbezahlen sollte, wenn ein anderes etwaiges soziokulturelles Einkommen vorhanden ist, erschließt sich mir nicht. Das verteuert ein BGE nur dramatisch und ist auch sozial unausgewogen. Ich kann mir nur vorstellen, dass damit argumentiert wird, dass der Staat quasi gar nichts mehr nachprüfen müsste (nicht einmal, ob jemand sonst was verdient, obwohl das eigentlich nicht geht, da außer beim Götz Werner Modell jedes andere Modell zum Großteil per Einkommenssteuer finanziert wird) und das quasi jeder Mensch auch in wirtschaftlicher Hinsicht gleich behandelt wird (was völliger Blödsinn ist, wenn man Armut verhindern und egalitärere Verhältnisse herbeiführen will).

Das ist es was ich in meinem vorherigen Blogpost unter "großer Gefahr" gemeint habe. Piratige Grundsätze (Gleichbehandlung, weniger Einsicht des Staates in persönliche Angelegenheiten, z.B. Einkommensverhältnisse, etc..) könnten zu BGE Modellen führen, die entweder schon in der Theorie nicht funktionieren (z.B. das Götz Werner Modell mit reiner Konsumsteuer) oder die in der Praxis nicht oder nur schwierig funktionieren können (die anderen 3 Konzepte).

Wenn jemand jedoch nur diese BGE Konzepte, also wo wirklich jedem das BGE ausgezahlt wird, als BGE anerkennt, dann haben wir mit dem GP 050 natürlich kein BGE beschlossen, da dort nur von einer bedingungslosen existenziellen gesicherten gesellschaftlichen Teilhabe gesprochen wird, welche nicht zwingend dadurch nur gewährleistet werden könnte, indem jedem, ganz gleich welches Einkommen derjenige erzielt, das BGE ausbezahlt wird.

4) Ist ein BGE am BPT 2010.2 explizit abgelehnt worden?

Jens Seipenbusch sieht in dem Beschluss des GP 050 eine Ablehnung des BGE.

Piratenpartei lehnt Bedingungsloses Grundeinkommen ab

Diese Aussage hat zu kontroversen Meinungen geführt, von "Endlich einer, der es sagt" bis zu "Am nächsten BPT bist du Geschichte" ist alles dabei, auf Quellenverlinkungen verzichte ich ausnahmsweise, weil der BGE Streit nicht noch weiter ausufern soll (es hat schon allein wegen dem GP 050 schon genug Austritte gegeben).

Zur Sache. Ich bin ja, wie oben geschrieben, der Meinung, dass der GP 050 ein BGE beinhaltet. Das ein BGE nach der Meinung von Jens Seipenbusch explizit abgelehnt wurde, sehe ich nicht so.

Es stimmt zwar, dass außer dem GP 050 kein weiterer (expliziter) BGE Antrag beschlossen wurde, aber dies liegt in meinen Augen an folgenden Faktoren:

1) Spaltung vermeiden

Der GP 050 war einfach der am besten ausformulierte Antrag in Sachen BGE. Das darüber hinaus kein weiterer BGE Antrag beschlossen wurde, war schon allein dem Umstand zu verdanken, dass nicht alle BGE Kritiker verprellt werden sollten (es hat eh schon wegen GP 050 Parteiaustritte gegeben) und ein zusätzlicher BGE Antrag im Grundsatzprogramm durch den GP 050 auch einfach überflüssig war. Zudem war der einzige BGE Grundsatzprogrammantrag GP 085 auch wirklich sehr unglücklich formuliert, indem er eine Übergangszeit des BGE vorsah, bis dieser die Existenz wie ein Mindestlohn sichern könne (und was ist mit der zeit davor? Da wäre dann ein BGE nicht existenzsichernd und somit kein BGE).

2) Positionspapiere viel zu allgemein gehalten

Die Positionspapiere

PP020 „Zukunftsfähige Sozialpolitik durch ein bedingungsloses Grundeinkommen“

PP021 „Positionspapier zum Bedingungslosen Grundeinkommen ’Freiheit – Gleichheit – Grundeinkommen’

PP052 „Sozialstaat 3.0 – bedingungsloses Grundeinkommen“

sind zu Recht kategorisch abgelehnt worden, da diese für Positionspapiere viel zu allgemein gehalten waren. Ein BGE Antrag muss als Positionspapier oder Wahlprogramm zumindest annähernd deutlich bestimmen, welches Grundkonzept es wählen soll (Siehe oben 2. oder 3.)

Letztlich kann man also die Ablehnung des GP 085 und der PP 020 021 und 052 nicht als eine Ablehnung eines BGE deuten. Wenn man wie ich der Meinung ist, dass auch die BGE Modelle der Gruppe 2. wirkliche BGE Modelle sind, dann sind diese schon zwingend aus dem GP 050 schlusszufolgern. Aber auch, wenn man nur die Gruppe der BGE Konzepte unter der Gruppe 3. als BGE Konzepte ansieht, kann man kaum von einer Ablehnung eines BGE sprechen, da die alternativen Anträge zu GP 050 entweder schlecht formuliert oder für den Bereich unpassend waren und deswegen auch von BGE Befürwortern abgelehnt worden waren, welche sich an sich die Einführung eines BGE der Gruppe 3. wünschen.

Fazit

Ich hoffe hiermit ein paar Missverständnisse ausgeräumt zu haben, die bei diesem BGE Dschungel fast zwangsläufig auftreten müssen.

Kommentare (14)

  • Red

    Red

    23 November 2010 um 18:27 |
    Hey, du knüpfst schon im ersten Teil, deines deutlich zu langen Textes, das BEDINGUNGSLOSE Grundeinkommen grade an die Bedingung nicht bereits ein Einkommen zu haben!

    Sorry man ... Dieser Blog Eintrag is #oberfail !
    • Administrator

      Administrator

      23 November 2010 um 19:20 |
      Hallo,

      das Ding heisst Bedingungsloses GRUNDeinkommen und nicht Bedingungsloses ZWANGS- bzw. ZUSATZeinkommen. Es ist von der Intention eines BGE, nämlich Armut zu verhindern, völlig unlogisch, es auch denen zu gewähren, welche schon anderweitig das soziokulturelle GRUNDeinkommen selber verdienen. Es führt das Motiv der Armutsbekämpfung ad absurdum.

      Zudem sind auch fast alle "echten" BGE's nicht vollständig bedingungslos! Das Götz Werner Modell spricht z.B. von Bürgern, d.h. berechtigt sind hier nur deutsche Staatsbürger und keine Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Beim Konzept von BAG Die Linke sind nur Personen ab 16 Jahren bezugsberechtigt. So gesehen gibt es derzeit kaum Modelle, bei denen man von 100%iger Bedingungslosigkeit sprechen kann.

      Viele Grüße,
      Matthias
  • Surp

    Surp

    23 November 2010 um 19:43 |
    Es ist relativ belanglos wie man das BGE ausbezahlt wird etc.. Wichtig ist, dass man die gesamte überflüssige Bürokratie dadurch abbauen kann. Außerdem wäre es möglich bei einer radikalen Steuereform auch in diesem Bereich alle Menschen freizusetzten, das wäre sehr positiv für unsere Volkswirtschaft.

    Daher ist eine direkte Finanzierung über den Faktor Arbeit (solidarisches Bürgergeld) eher kontrproduktiv, aber leichter umsetzbar. Zumindest mittelfristig sollte man eher zu anderen Finanzierungsmethoden greifen, die auch das Potential haben andere Probleme zu beheben. Die eleganteste Lösung wäre eine Finanztransaktionssteuer nach Feige und einheitliche Konsumsteuer auf alles, alle anderen Steuern und Sozialabgaben wären dann obsolet und viele Menschen zumindest kurzfristig arbeitslos.

    Dann würde evtl. der viel beschworene Satz wirklich gelten Leistung muss lohnen^^.
  • Johannes Ponader

    Johannes Ponader

    23 November 2010 um 22:00 |
    Hallo Matthias,

    auch wenn viele Aktivisten den Begriff BGE so verwenden wie du, so wird in der Fachsprache im Fall 2 ("negative Einkommenssteuer") von einem sog. "unechten BGE" gesprochen. Faktisch ist es zwar das selbe wie ein Geldbetrag, der zuerst ausbezahlt und dann im Fall als Steuerschuld sofort wieder eingezogen wird, aber manchen ist der Unterschied enorm wichtig.

    Die Stärke von GP 050 liegt gerade darin, den Begriff BGE nicht zu verwenden, sondern statt dessen eine genaue Definition davon zu geben, was ein bedingungsloses ReSET bedeutet.

    Vielleicht ist die Frage: Haben wir ein BGE beschlossen oder nicht so schwer, solange wir uns uneins sind, was ein BGE genau ist? Manche tun sich eben schwer mit dem Gedanken, dass es der Ackermann auch kriegt, und bei der negativen EkSt können sie sagen: Er hat zwar ein Recht darauf, wenn er nichts mehr verdient, aber solange er verdient, bekommt er nichts. BGE-Puristen lehnen diese Betrachtung ab.

    Wesentlich ist, dass der Parteitag GP 050 im Wortlaut mit überwältigender Mehrheit beschlossen hat, obwohl die Möglichkeit bestand, den Antrag ohne das Wort "bedingungslos" als Positionspapier zu beschließen.
    • Administrator

      Administrator

      23 November 2010 um 23:25 |
      Hallo Johannes,

      ich habe jetzt auch gemerkt, dass so viele beim Begriff BGE auf die Auszahlung des BGE an jeden beharren, ganz egal wie viel dieser verdient. Ich halte eine solche Sichtweise ja für unsinnig, gerade dann wenn man das BGE als existenzsicherndes, soziokulturelles Grundeinkommen definiert, aber nun gut.

      Den Begriff ReSET habe ich heute auch gelesen


      http://georgjaehnig.wordpress.com/

      Wie gesagt, für mich sind auch die für viele "unechten" BGE Modelle echte BGE Modelle, bin in der Hinsicht also gar kein Purist ;-) Jedoch hast du völlig Recht. Wir sollten, um in Zukunft auch Missverständlichkeiten zu vermeiden, irgendwie begrifflich diese beiden Arten von BGE's unterscheiden. Wahrscheinlich werde ich in Zukunft von Grundsicherung sprechen (obwohl damit leider auch die momentanen Konzepte von Linkspartei und Grüne so benannt sind, welche eine Arbeitspflicht vorsehen, die grüne Grundsicherung ist in dem Sinne sehr missverständlich, da diese bisher nicht im Parteiprogramm verankert ist).

      Wie ich schon geschrieben habe, ein "echtes" BGE im puristischen Sinne ist mit dem GP 050 dann natürlich nicht beschlossen worden.

      Das der Antrag nicht als Positionspapier beschlossen wurde (ganz egal ob mit oder ohne das Wort "bedingungslos") ist ein Glücksfall, denn der Antrag war aufgrund seiner allgemeinen Fassung klipp und klar ein Grundsatzprogramm. Für ein Wahlprogramm oder Positionspapier muss sich die Piratenpartei zumindest grob für die Konzeptrichtung entscheiden, auch wenn dies natürlich ein sehr kontrovers diskutierter Punkt sein wird.

      Viele Grüße,
      Matthias
  • Ben

    Ben

    23 November 2010 um 23:59 |
    Wie ich schon versucht habe, auf dem Blog von Jens Seipenbusch zu erläutern, der aber offenbar allzu kritische Kommentare zensiert: Es ist doch ziemlich absurd zu behaupten, das BGE sei "abgelehnt" worden. Es schien doch eine große Mehrheit pro-BGE auf dem Parteitag zu geben, was man an der Annahme des Antrags mit geschätzten 90% und am darauf erfolgten Jubel ablesen kann. Dass man GP 050 ohne den Begriff BGE beschlossen hat, mag daran gelegen haben, dass die BGE-Anhänger sich der eigenen Stärke nicht sicher waren und nicht riskieren wollten, ganz mit leeren Händen dazustehen und auf jeden Fall mal etwas in Richtung BGE haben wollten, oder auch um (des Parteifriedens willen) den BGE-Gegnern eine gewisse Gesichtswahrung zu ermöglichen. Einige Gegner haben wohl auch mit dafür gestimmt, um eben einen expliziteren BGE-Antrag zu verhindern. Denn nachdem GP 050 beschlossen war, wären weitere Anträge ja redundant gewesen, wenn man nicht GP 050 gleich wieder kassiert hätte. Es war also ein gewisser Kompromiss. Aber eben einer, der der vorherrschenden Meinung angemessen war, d.h. in der Substanz umschreibt der Beschluss natürlich ziemlich genau ein BGE bzw. dessen entscheidende Grundsätze, in erster Linie die Bedingungslosigkeit der Existenzsicherung. Wenn man dies auf andere Weise als mit einem BGE umsetzen kann, kann das einem BGE-Befürworter auch recht sein. Allerdings sehe ich nicht, wie das gehen soll. Wenn man eine Bedürftigkeitsprüfung beibehalten will, also praktisch nur die Sanktionen bei Hartz IV abschafft, dann impliziert das nur Überwachungsstaat und zwangsweises Offenlegen von privaten Lebensverhältnissen, was piratischen Werten völlig widerspricht und keinen erkennbaren Vorteil hat. Dass es problematisch sei, wenn auch Millionäre das BGE erhalten, ist doch ein alberner Einwand, denn die zahlen dann natürlich auch mehr Steuern und im Endeffekt ist es in jedem Fall eine Umverteilung nach unten.
    • Administrator

      Administrator

      24 November 2010 um 00:27 |
      Hallo Ben,

      also ich habe ja gesagt, dass ich dem GP 050 ein BGE sehe, einfach aus dem Grund, weil ich auch die für manche Puristen "unechten" BGE Modelle mit dem Konzept einer negativen Einkommenssteuer als echte BGE Modelle ansehe. Ob nun Leute, die nur die "echten" BGE Modelle (also die ohne negative Einkommensteuerkonzept) als BGE Modelle definieren, in dem GP 050 ein BGE sehen ist mir persönlich völlig egal. In der öffentlichen und wissenschaftlichen Debatte werden zumindest die negativen Einkommenssteuermodelle als BGE Modelle angesehen, wenn BGE Puristen dies nicht so sehen mögen, dann sollen sie das tun, mich tangiert es nicht.

      Das natürlich kein "echtes" BGE abgelehnt wurde sehe ich so wie du und das habe ich ja auch geschrieben, auch in der Begründung sind wir uns ähnlich.

      Jetzt nochmal zum Thema "unechtes" BGE mit negativem Einkommensteuerkonzept. Dieses ist doch ein Stück anders als Hartz IV ohne Sanktionen, obwohl ich zugeben muss, dass die Übergänge fließend sind. Der Hauptunterschied ist der, dass ein Mensch bei einem "unechten" BGE im Gegensatz zu Hartz IV das Geld AUTOMATISCH bekommt, weil dies den Grundfall darstellen soll. Erst bei einem Erwerbseinkommen würde es verrechnet werden. Bei einem sanktionsfreien Hartz IV müsste derjenige jedoch erst einen Antrag stellen, da hier ein Erwerbseinkommen den Grundfall darstellt.

      Das mit dem Überwachungsstaat und dem Offenlegen von privaten Lebensverhältnissen kann ich nur teilweise nachvollziehen. Bei einem "unechten" BGE Modell wie z.B. der grünen Grundsicherung


      http://www.grundsicherung.org/

      gäbe es doch auch keine staatlichen Überwachungsmaßnahmen, bis auf den Teil, dass der Staat weiß, was man sonst verdient, da ja dann das Grundeinkommen mit dem Erwerbseinkommen verrechnet wird. Aber dies wäre selbst bei einem "echten" BGE so, denn wie du schon gesagt hast, muss das Ganze ja über Steuern finanziert werden (und jetzt komm bitte nicht mit einer nicht funktionierenden alleinigen Konsum- bzw. Mehrwertsteuer, wo zudem der Staat insbesondere im Dienstleistungssektor der Mehrwertsteuer stark hinterherschnüffeln müsste, gerade dann, wenn eine abartig hohe Mehrwertsteuer existiert und diese fast jeder mensch umgehen will).

      Sprich, bei den BGE Modellen mit dem Konzept negative Einkommensteuer, ist bei weitem nicht soviel Schnüffelstaat angezeigt wie bei Hartz IV mit Sanktionen (bei einem Hartz IV ohne Sanktionen hätte man natürlich auch viel weniger Schnüffelstaat, denn wozu sollte der Staat dann noch schnüffeln, wenn er doch nicht mehr sanktionieren kann?).

      Das es bei einem "echten" BGE auf jeden Fall eine Umverteilung von Oben nach Unten gäbe halte ich für einen Trugschluß. Hier käme es genauso wie bei "unechten" BGE Modellen stark auf das übrige wirtschaftspolitische Umfeld an, z.B. die übrige Steuerpolitik (bei einer reinen Konsumsteuer würde bispielsweise massenhaft von Unten nach Oben umverteilt werden). Letztlich halte ich die "echten" BGE Modelle für verfehlt, da sie für den angedachten Zweck (Armutsbekämpfung) eher undienlich sind und weil diese zwar piratige Grundsätze (keinerlei Schnüffelei, jeder wird gleich behandelt) scheinbar erfüllen, aber ein rein ideologisches Korsett besitzen, ohne fundamentale ökonomische Grundlagen zu beachten.

      Viele Grüße,
      Matthias
  • Ben

    Ben

    24 November 2010 um 01:17 |
    Stimmt, es geht auch mit weniger Überwachung. Ich war beim Modell "Hartz IV ohne Sanktionen" davon ausgegangen, dass dabei z.B. nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen überprüft würde, was ggf. zuerst aufgebraucht werden müsste, außerdem wäre es nicht individuell, sondern haushaltsbezogen.

    Ich glaube allerdings in der Tat, es wäre wünschenswert und auch möglich, ganz auf Einkommensbesteuerung zu verzichten und damit die Arbeit ganz dem staatlichen Blickfeld zu entziehen (womit es auch gar keine Arbeitslosenstatistik mehr geben würde usw.). Das könnte durch eine Konsumsteuer geschehen, oder besser noch durch eine konsequente Besteuerung des Faktors Land (da kann man jede Umgehung leicht verhindern, außerdem würde ein daraus finanziertes BGE von vornherein das Argument beseitigen, nicht-arbeitende BGE-Bezieher würden auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung leben).

    Was die Umverteilung nach unten betrifft, so erfolgt diese automatisch beim Wegfall des Arbeitszwangs. Nicht nur, dass jemand, der nicht arbeitet, der heute gar nichts bekommt, dann ein BGE hätte, sondern es würden natürlich dann auch die Niedriglohnbezieher, insbesondere die, die die "Drecksarbeiten" machen, durch ihre unabhängige Verhandlungsposition erheblich besser gestellt, was zwangsläufig auf Kosten der Gutverdiener gehen muss (um das Reinigungspersonal bezahlen zu können, wird ein Unternehmen eben die Gehälter der Manager kürzen müssen, denn die werden nicht so schnell ihren Job aufgeben und sich mit dem BGE begnügen!). Unter diesen Umständen sollte sich eine gerechte Verteilung von selbst einstellen, sodass etwa eine Steuerprogression nicht mehr zur Korrektur notwendig ist.
    • Administrator

      Administrator

      24 November 2010 um 10:17 |
      Ich gebe es zu, ich selber habe schon ein paar Probleme damit das Vermögen ganz aus der Betrachtung zu lassen, aber letztendlich würde es in der Praxis keine so große Rolle spielen denke ich. Denn wenn ich einfach mal ein auf der negativen Einkommensteuer basierendes Grundeinkommen i.H.v. 800 € zu Grunde lege, dann dürfte es in der Praxis nicht häufig vorkommen, dass ein hochvermögender Mensch keine 800 € im Monat einnimmt und seien es nur Zinsen. Deswegen könnte ich in diesem Bereich mit der Bedürfnislosigkeit noch leben (aber nicht beim Erwerbseinkommen, dieses soll weiter eine Rolle spielen und auch so wie bisher überprüft werden). Das das BGE nicht haushaltsbezogen, sondern individuell sein sollte (mit anderen Regelungen für Kinder) sehe ich auch so.

      Das wir auf Einkommensbesteuerung verzichten können glaube ich nicht. Ganz im Gegenteil, bei der Begrenzung von Vermögenskonzentrationen ist es meiner Meinung nach bei der normalen Steuerpolitik sogar notwendig nicht nur die Besteuerungsgrundlage rein auf das Einkommen zu begrenzen, sondern auch die Vermögenswerte heranzuziehen. Damit meine ich nicht nur unbedingt eine klassische Vermögensssteuer, sondern vielmehr die Kombination von Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der Steuerschuld. Beispielsweise stelle ich mir vor, dass jemand mit hohem Einkommen aber einem niedrigen Vermögen (z.B. am Anfang der Karriere) eine niedrigere Steuerschuld hätte als jemand mit hohem Einkommen und hohem Vermögen.Ich werde in Zukunft mich auch an die Arbeit machen ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

      Beim Faktor reine Konsumsteuer bin ich ein absoluter Kritiker, weil eine solche Finanzierung m.E. nach schon in der Theorie nicht funktionieren kann, da hier keinerlei Umverteilung von Oben nach Unten stattfindet. Das BGE selbst erzielt ja nur dann eine Umverteilung von Oben nach Unten, wenn dieses gegenfinaziert ist, ansonsten wäre es einfach nur ein Geldbetrag, welcher durch (Hyper)Inflation letztlich doch keine Umverteilung bewirken kann. Zur Kritik an dem Werner Modell gibt es sehr viele Quellen, die beste und anschaulichste Kritik ist hier


      http://www.meudalismus.dr-wo.de/html/werner.htm

      zu finden. Ich weiß zwar, dass eine solche Finanzierung am "piratigsten" wäre (obwohl bei sehr hohen Mehrwertsteursätzen auch viel Überwachung noch angezeigt wäre, da der Dienstleistungssektor ebenfalls mehrwerteuerpflichtig ist und hier ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft zwangsläufig erfolgen würde), aber wenn diese nicht funktioniert bringen auch die piratigsten Grundsätze nichts.

      Das mit der Landbesteuerung ist mir neu, könntest du mir da mal einen Link geben?

      Wie ich oben schon geschrieben habe bin ich nicht der Meinung, dass durch ein BGE automatisch eine Umverteilung nach Unten stattfindet, denn wenn das BGE nicht "von Oben" finanziert wird, dann verliert das Geld eben seinen Wert und damit wären die Menschen mit BGE genauso arm wie vorher, wenn sogar eine reale Steuererleicheterung für die oberen Einkommen und Vermögen stattfindet, dann würde ein BGE sogar die Menschen in der Mehrzahl ärmer machen als mit dem heutigen Hartz IV System. Ein BGE ist nur dann existentiell sichernd und armutsbelämpfend, wenn das Geld seine Kaufkraft behält! Diesen Punkt, auch wenn er vielen BGE Befürwortern nicht gefällt muss berücksichtigt werden. Auch wenn die philosophischen Motive eines BGE noch so toll klingen mögen, ohne die Einbeziehung ökonomischer Realitäten würde ein BGE genauso die erhofften Ziele verwirklichen wie es der Kommunismus tat, welcher sich in Theorie und Praxis himmelweit unterschied.

      Deshalb gilt, nur wenn die Kaufkraft des BGE gleich der heutigen ist und das BGE hoch genug ist um eine gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, stimme ich deinem Argument mit den Löhnen, nämlich dass sich die Verhandlungsposition verbessert, zu (obwohl ich auch hier noch unsicher bin, denn wenn jemand ein etws besseres Leben als nur BGE haben wollen würde, z. B. 1500 statt 1000 €), dann müsste dieser hinzuverdienen und dann wären wahrscheinlich die Löhne schon etwas niedriger, vor allem dann wenn die meisten Menschen so handeln würden. Letztlich ist diese Problematik auch bei Hartz IV gegeben). An und für sich bin ich auch bei einem BGE für Mindestlöhne, dann hätte sich dieses Problem erledigt.

      Das mit den Managergehältern verstehe ich nicht so ganz, das wäre ja auch heute schon so, dass diese mit der Begründung gesenkt werden könnten, da ansonsten Hartz IV drohen würde (wenn man mal das eine Jahr ALG I außen vor lässt). Aber ich glaube ich verstehe was du meinst. Aber hier gilt dasselbe wie im obigen Abschnitt. In der Einschätzung, ob eine Stuerprogression notwendig ist unterscheiden wir uns ;-)

      Viele Grüße,
      Matthias
  • Philipp Schuster

    Philipp Schuster

    24 November 2010 um 20:38 |
    Hi,

    Typ 2 heißt "negative Einkommensteuer" und Typ 3 "Sozialdividende". Bei keinen und hohen Einkommen besteht da kaum ein Unterschied, aber betrachte bitte mal die niedrigen und sehr niedrigen Einkommen. Wie verhält sich eine negative Einkommensteuer da?
    • Administrator

      Administrator

      25 November 2010 um 09:23 |
      Hallo Philipp,

      ja die Namen der Klassifizierungen habe ich vergessen hinzuschreiben, wollte vor allem das Prinzip erklären. Also bei keinem Einkommen verhalten sich beide gleich keine Frage. Bei hohem Einkommen müssen sich beide nicht! gleich verhalten, das wäre eine Frage der konkreten Steuergesetzgebung. Beim Götz Werner Modell beispielsweise (reine Konsumsteuer) wäre es längst nicht gesichert, dass diese aufgrund ihres Konsums das BGE wieder indirekt über die Konsumsteuern zurückzahlen würden. Wer ein hohes Einkommen erzielt hat in der Regel auch Vermögen, so dass hier die Sparquote im Schnitt recht hoch ausfallen dürfte. Ich stelle mir folgendes Szenario vor:

      Jemand verdient 2500 € brutto.

      Bei der negativen Einkommensteuer (z.B. 1000 €) wäre es so, dass derjenige 1500 € versteuern müsste (genauere Modalitäten sind eine politische Frage). Bei der Sozialdividende (ebenfalls 1000 €) hätte dieser nun 3500 €. Beim Götz Werner Modell würden die Menschen, die schon ein größeres Vermögen besitzen nicht soviel konsumieren müssen und wären damit überbevorteilt. Aber selbst wenn man nicht das Götz Werner Modell nimmt, sondern z.B. das der BAG Die Linke mit der normalen Steuergesetzgebung ist es so, dass Vermögende bei einer Sozialdividende besser dastehen, da diese aufgrund ihres vorhandenen Vermögens z.T. leicher der Einkommensbesteuerung ausweichen können.

      Deswegen gefällt mir persönlich auch nicht der Punkt, dass bei einem BEG das Vermögen ausgeblendet wird, aber ich akzeptiere ihn, nicht weil sonst das BEG nicht wirklich "B" wie Bedingungslos wäre (ist es ohnehin nicht, auch nicht bei den Modellen mit der Sozialdividende), sondern weil das Konzept ansonsten nicht halbwegs unbürokratisch funktionieren würde.

      Das heisst ich bin deswegen für das Konzept negative Einkommensteuer, weil dieses indirekt wenigstens noch ein wenig das Vermögen im Blickfeld hat. Wenn nämlich jemand ein hohes Vermögen hat, hat dieser in der Regel auch ein hohes Einkommen und dann bekommt dieser bei der negativen Einkommensteuer im Gegensatz zur Sozialdividende (außer in der abgeschwächten Form des Steuerfreibetrages) kein BGE mehr, was ich auch richtig finde, da dieser auch wirklich kein BGE braucht und die Ziele, die ein BGE verwirklichen will, bei dieser Person schon ohnehin verwirklicht sind (keine Armut, soziokulturelle Teilhabe, etc..)

      Bei niedrigen und sehr niedrigen Einkommen sieht fast jedes negative Einkommenstuermodell eine abgestufte BGE Auszahlung bis zur Transfergrenze vor. Beispielsweise bekäme jemand, der 1000 € brutto verdient und das BGE mit 1000 € angesetzt ist, beispielsweise bei einem Steuersatz von 40% in dieser Lohngruppe noch 600 € vom BGE ausgezahlt, also 1600 €. Dieses Prinzip finde ich in Ordnung, um auch der Leistungsgerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die genaue Ausgestaltung der Steuersätze, der BGE Höhe und der übrigen sozialen Absicherung (Krankenversicherung, etc..) sind alles politische Fragen, das Prinzip der negativen Einkommensteuer finde ich persönlich jedcoh am überzeugendsten.

      Viele Grüße,
      Matthias
  • Ben

    Ben

    25 November 2010 um 01:09 |
    Alle Ansätze zur Begrenzung von Vermögenskonzentration scheinen mir bisher unter demselben Problem zu leiden, nämlich dass man nicht die eigentliche Ursache behebt, weil man sie nicht identifizieren kann. Man merkt nur, dass der Kapitalismus, der ja in der Theorie scheinbar die Freiheit schlechthin ist (alles basiert auf freiem Austausch), in der Praxis zu einer offensichtlich ungerechten Verteilung führt, und man behebt dies dann mit dem Holzhammer, indem man oben pauschal abschöpft und unten entlastet. Als Ergebnis mag dann die Verteilungsstatistik insgesamt besser aussehen, aber wie weit man damit jedem einzelnen gerecht wird und ob es auch gesamtwirtschaftlich das effizienteste System ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke, man sollte vielmehr den Fehler in der Theorie beheben und zu nachvollziehbar gerechten Prinzipien kommen, die dann ganz von selbst eine gerechte Verteilung, ohne Notwendigkeit einer "Nachkorrektur", sicherstellen.

    Und hier kommen wir direkt zur Landbesteuerung. Die Idee ist leider noch nicht weit verbreitet, obwohl sie schon im 19. Jahrhundert in den USA von Henry George als "Single Tax" popularisiert wurde, nach seinem Tod aber wieder versandet ist. Damals war noch nicht von einem Grundeinkommen die Rede, was auch noch nicht in signifikanter Höhe möglich gewesen wäre, aber die Single Tax hätte den Staatshaushalt allemal bestreiten können. Der entscheidende Systemfehler in der kapitalistischen Theorie ist der Privatbesitz am natürlichen Reichtum. Das hat dazu geführt, dass derselbe gar nicht mehr als solcher wahrgenommen wird. Der wesentlichste Einwand gegen ein BGE scheint ja zu sein, dass man es nicht als gerecht ansieht, dass arbeitsfähige Personen das Recht haben sollen, einfach nicht zu arbeiten, weil sie ja dann - so das Argument - Kostgänger der arbeitenden Bevölkerung wären (so stimmen z.B. nach Götz Werners jüngster Studie 58% der Aussage zu: "Nur Bürger, die erwerbstätig sind oder waren, sollen das Recht auf staatliche Unterstützung besitzen"). Nun muss aber ein solches Argument von der Voraussetzung ausgehen, dass das gesamte Volkseinkommen mehr oder weniger ausschließlich durch Arbeit entsteht - und dies ist ein schlichter faktischer Irrtum. Denn in jeder Einführung in die Volkswirtschaftslehre kann man ja quasi auf Seite 1 lernen, dass es mehrere Produktionsfaktoren gibt, und dass von denen Arbeit nicht der einzige ist. Wenn auch gerne noch "Kapital" oder noch ganz andere Faktoren genannt werden, kann man doch alle auf zwei primäre Faktoren zurückführen: Arbeit und Land. "Land" bezeichnet dabei jeglichen natürlichen Reichtum, also alles, was einen Marktwert hat, aber nicht durch menschliche Arbeit entstanden ist. Und hier bietet sich ein elementares Verteilungsprinzip an: 1) erarbeiteter Reichtum gehört dem, der ihn erarbeitet; 2) auf natürlichen Reichtum hat niemand einen höheren Anspruch als ein anderer, also gehört er allen zu gleichen Teilen. Da man den natürlichen Reichtum selbst (also das tatsächliche Land etc.) praktischerweise nicht ständig umverteilen kann, muss dies wertmäßig erfolgen. Also besteuert man den Besitz (anders gesagt, die Gesamtgesellschaft als eigentlicher Besitzer erhebt eine Art Pacht vom Einzelnutzer) und die Einnahmen daraus (abzüglich sonstiger Staatsausgaben) werden dann an alle zu gleichen Teilen ausgeschüttet. Das bedeutet, wer genau einen gleichen Teil am konkreten natürlichen Reichtum beansprucht, dessen Steuern werden gerade durch das Grundeinkommen ausgeglichen. Wer sich mit weniger begnügt, dem bleibt dafür ein Geldüberschuss; wer mehr beansprucht, muss entsprechend draufzahlen. Siehe http://www.earthsharing.org.au/introduction/ und http://www.wealthandwant.com/docs/ajo_slavery.html zu diesem Thema.

    Bezüglich der ökonomischen Realitäten stimme ich Dir völlig zu, insbesondere halte ich nichts davon, irgendwelche BGE-Höhen nach Belieben aus dem Ärmel zu schütteln. Welche Höhe maximal finanzierbar ist, lässt sich schlechterdings nicht vorausberechnen, das würde sich erst bei der Einführung erweisen. Und niemand kann mit Sicherheit die Möglichkeit ausschließen, dass diese Höhe am Ende nicht viel größer ist als etwa beim Althaus-Modell. Man kann ja nicht einfach vom gesamten Bruttoinlandsprodukt oder einer ähnlichen Größe ausgehen und dies als Verteilungsmasse ansehen, denn daraus kann man allenfalls ableiten, was man einmalig verteilen könnte, nicht aber, welche Höhe auch nachhaltig aufrechtzuerhalten ist. Vom Gefühl her glaube ich schon, dass mehr als bei Althaus drin ist, aber wenn nicht, dann nützt auch jedes Wunschdenken nichts. Die Forderung muss also schlicht sein: ein BGE so hoch wie möglich. Damit erledigt sich auch das Gegenargument, die Sache sei nicht finanzierbar, denn das kann man ja nur in Bezug auf eine bestimmte Höhe behaupten. Und wenn jemand sagt, es würde nur eine sehr geringe Höhe finanzierbar sein, dann muss es heißen: probieren wir es aus. Wenn es sich so herausstellt, dann kann auch keiner mehr fordern. Und es wäre in jedem Fall besser als gar nichts. Natürlich muss immer gelten, dass bestehende Sozialleistungen nur um die jeweilige Höhe des BGE reduziert werden und erst abgeschafft werden, wenn sie vollständig durch ein BGE überflüssig geworden sind.

    Was die Manager betrifft: Die heutigen Gehälter entsprechen ihrer heutigen Verhandlungsposition relativ zu der der Arbeiter. Wenn also plötzlich ein Unternehmen weniger zahlen wollte, könnte der Manager tendenziell zu einem anderen gehen. Mit einem BGE liegt die Sache anders, denn dann sind ja alle Unternehmen im selben Boot. Die anderen Unternehmen hätten denselben Lohndruck von unten, und wenn man (nur der Einfachheit halber) von einem fixen Gesamtlohnkostenbudget eines Unternehmens ausgeht, müssten also die hohen Gehälter zugunsten der niedrigen Löhne gekürzt werden, weil die Arbeiter sonst eher nein sagen. Man muss ja sehen, dass die heutigen Einkommen nur wenig damit zu tun haben, wie schwer oder unangenehm eine Arbeit ist, sondern damit, wie viele eine bestimmte Arbeit potenziell erledigen können. Durch den allgemeinen Arbeitszwang ist die Nachfrage nach den "einfachsten" (wenn auch oft unangenehmsten) Arbeiten am größten und damit der Lohn am niedrigsten, denn vielen bleibt ja keine andere Wahl - das Prinzip ist "den letzten beißen die Hunde". Mit einem BGE in ausreichender Höhe ändert sich das völlig, und die Einkommen werden sich in erster Linie an der Attraktivität der Arbeit bemessen.
  • Maximilian

    Maximilian

    04 März 2011 um 14:04 |
    Hey Matthias,

    klasse Webseite! Ich habe mich mal durch alle Seiten geklickt, mir auch deinen Vortrag bei Vimeo angehört, und mir deine Profile im Web angesehen!

    Da wollte ich nur schnell loswerden:
    Du bist ein Spast. :)
  • matthiasheppner

    matthiasheppner

    23 März 2011 um 17:48 |
    Trolle sterben wohl nie aus..

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