Der Lebenspartner als persönlicher Assistent des Mandatsträgers

on Dienstag, 15 November 2011. Posted in Piratenpartei, Demokratie, Politik & Bürgerrechte

Der Lebenspartner als persönlicher Assistent des Mandatsträgers

Gestern Abend bekam ich einen Blogeintrag mit, welcher mir erhebliches Kopfzerbrechen bereitete.

Mein Sachbearbeiter

Hier schildert Susanne Graf, Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, ihre Beweggründe ihren (hochoffiziellen) Lebenspartner und Bundespressesprecher der Piraten Christopher Lang als persönlichen Assistenten einzusetzen.

Es wurde einmal angemerkt, dass man nicht wisse, ob dieser auch aus den Aufwandsentschädigungen (und damit von der Allgemeinheit) bezahlt wird, die Susanne in ihrer Tätigkeit als Abgeordnete zustehen, oder ob sie ihn aus eigener Tasche bezahlt oder er auf sein Gehalt verzichtet. Ersteres ist aber sehr viel wahrscheinlicher, da Susanne in ihrem Blogpost sich auf die gesetzlichen Regelungen bezieht, wann ein Abgeordneter wen einstellen darf.

Auf jeden Fall kocht dieser Fall bis jetzt auf Twitter hoch

Photobucket

und ich gehöre zu der Fraktion, welche das Verhalten von Susanne Graf absolut nicht in Ordnung findet.

Die Beweggründe, die Susanne schildert, sind m.E. nach ziemlich schwach. Als Gründe für die Einstellung ihres Freundes nennt sie:

Ich brauchte sehr schnell eine Person,

•der ich so gut wie bedingungslos Vertraue,

•die mich und meinen Tagesablauf sehr gut kennt,

•unkompliziert und spontan die Arbeitszeiten wahrnehmen kann die ich Ihr vorgebe,

•meine Ideale und Wertevorstellungen kennt, einschätzen kann und teilt,

•und meine zeitlichen Prioritäten einschätzen kann.“

Sorry, aber wenn dies nur von Lebenspartnern umgesetzt werden könnte, wäre fast der gesamte Politikbetrieb lahmgelegt, da die gesetzlichen Vorgaben ein Einstellen des (eingetragenen) Lebenspartners verbieten.

Diese Begründung wurde auch schon satirisch aufbereitet

Vetternwirtschaft wird bei uns vett geschrieben. (siegstyle – Der Freitag)

Auch wurde teilweise thematisiert, dass hieran nichts anrüchiges wäre, da der persönliche Assistent keine repräsentativen Aufgaben übernimmt und die Gesetze auch nur die Bezahlung aus Aufwandsentschädigungen verbieten, wenn es sich um einen nahen Angehörigen handelt, aber nicht die Einstellung an sich verbieten.

Wie oben schon geschrieben ist es nicht zu 100% ersichtlich, ob dieses Angestelltenverhältnis aus den Aufwandsentschädigungen entlohnt wird, aber zu 99% wird es wohl der Fall sein (oder zumindest war das bisher wohl der Plan), da ansonsten Susanne in ihren Blogposts den für sie sehr vorteilhaften Einwand auf die einprasselnde Kritik angemerkt hätte.

Das gesetzliche Verbot der Einstellung von nahen Angehörigen aus Steuermitteln hat schlicht den Zweck Vetternwirtschaft möglichst zu begrenzen, d.h. die „Macht“ des Abgeordneten soll nicht dazu missbraucht werden dürfen, um dessen nahen Angehörigen Vorteile zu verschaffen, sondern sich einzig dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet zu fühlen. Denn die Allgemeinheit hat schließlich den Abgeordneten das Mandat gebracht, welches der Abgeordnete nun dafür nutzen kann aus Mitteln, welche die Allgemeinheit zur Verfügung stellt (Aufwandsentschädigung = Steuermittel = Allgemeinheit), z.B. einen persönlichen Assistenten unter Vertrag zu nehmen.

Hier sind den Argumenten des Blogposts von Lars Reineke

Don’t fuck in the factory

zuzustimmen.

Weiterhin werden als Gegenargument auf die Kritik häufig die Abgrenzungsschwierigkeiten thematisiert. Wann soll eine Einstellung nun unmoralisch sein? Schon bei einem ONS? Wenn man mit dem anderen „nur“ sexuellen Verkehr hat? Wie will man den „Lebenspartner“ definieren?

Dieser Punkt ist nicht von der Hand zu weisen, da in der Tat kaum eine verbindliche Definition des Lebenspartners existiert. Die Sozialgerichte mussten genau diese Frage schon zig mal thematisieren und beantworten, worauf sich ein paar Grundsätze herauskristallisiert haben, welche aber auch ganz klar auf die Thematik Hartz IV / Bedarfsgemeinschaft zugeschnitten waren, also nicht wirklich brauchbar auf andere Themenfelder übertragen werden können.

Ich weiß, dass es vielen Piraten sehr wichtig ist klare Abgrenzungen machen zu können und da in fast allen Bereichen solche scharfen Abgrenzungen nicht absolut systemlogisch hergeleitet werden können, oftmals mit „post“-irgendwas diesem Problem ausgewichen wird, ist dieses Gegenargument auch statthaft.

Das bedeutet, dass viele Piraten lieber keine Regelung anstreben, sofern eine streng systemlogische Abgrenzung/Definition, was nun „nahe stehende Personen“ sein sollen, die man moralisch nicht einstellen dürfte, nicht erbracht werden kann.

Mit dieser Argumentation könnte man jedoch fast alle Regelungen außer Kraft setzen. Da ebenso nicht zwingend systemlogisch argumentiert werden könnte, was nun Sozialpolitik wäre und wann unsoziales Verhalten des Staates anfangen würde, könnte man mit dieser Begründung auch legitim Hartz IV und sämtliche Sozialleistungen abschaffen.

Hier wird wahrscheinlich jeder instinktiv sagen, dass dies falsch sei, obwohl keiner eine solch zwingend systemlogische Abgrenzung / Definition, was nun soziales Handeln des Staates beinhaltet, herausarbeiten könnte. Hier wird nach dem Motto „lieber ungefähr richtig als exakt falsch“ vorgegangen und danach richte ich mich auch.

Deswegen versucht das Gesetz auch in den allermeisten Fällen auf objektivierbare Merkmale zurückzugreifen. Beispielsweise sind Ehegatten leicht zu definieren, weil die Ehe schriftlich fixiert ist (Problematisch wird’s aber, wenn eine Ehe behauptet wird, welche nicht auf staatlichem Wege bezeugt wurde). Dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften oder Verwandtschaftsverhältnisse.

Deswegen besagt der § 7 Abs. 2 LAbgG folgendes: 

Nicht übernommen werden Aufwendungen, die anlässlich der Beschäftigung von Ehegatten, Ehegatten anderer Abgeordneter, eingetragenen Lebenspartnern (auch anderer Abgeordneter), von Verschwägerten, von Verwandten ersten und zweiten Grades, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen oder Gruppen des Abgeordnetenhauses oder des Deutschen Bundestages, von Mitgliedern gesetzgebender Körperschaften sowie unter Beteiligung juristischer Personen entstehen

Das Abgeordnetengesetz des Bundestages geht etwas weiter.

§12 Abs 3 AbgG

Ein Mitglied des Bundestages erhält Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung seiner parlamentarischen Arbeit gegen Nachweis ersetzt. Der Ersatzaspruch ist nicht auf ein anderes Mitglied des Bundestages übertragbar. Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern eines Mitglieds des Bundestages. Einzelheiten über den Umfang und die Voraussetzungen für den Ersatz von Aufwendungen, über nicht abdingbare Mindestvorschriften für den Arbeitsvertrag und sonstige Fragen regeln das Haushaltsgesetz und die vom Ältestenrat zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter erfolgt durch die Verwaltung des Bundestages. Eine Haftung des Bundestages gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Die Mitarbeiter sind nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes. Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitarbeitern und der Verwaltung des Bundestages.

EDIT: Habe auf der ML gesagt bekommen, dass eine Lebenspartnerschaft IMMER eine eigetragene Lebenspartnerschaft sei und dass die Erwähnung einer eingetragenenen Lebenspartnerschaft in § 7 Abs. 2 LAbgG nur deklaratorischer Natur ist. In diesem Falle dürfte Susanne Graf auch im Bundestag so handeln, wie sie gehandelt hat, da eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit Christopher Lang nicht besteht und auch nie bestanden hat.

Hier reicht für das Verbot einer Einstellung eine einfache Lebenspartnerschaft, auch wenn diese nicht eingetragen ist. Das heisst die politische Entwicklung geht eher dahin (und dafür stehen (oder standen?) die Piraten auch immer in besonderer Weise), dass die Regelungen eher verschärft als entschärft werden (was ich auch für richtig halte), auch wenn dies Abgrenzungsprobleme zur Folge hat. Gerade hier sollte man als Piratenpartei Mandatsträger besonders sensibilisiert sein und eher zu strenge als zu lasche Anforderungen diesbezüglich an sich selbst stellen.

Hierzu passt dieser Blogpost von Piratenkeks.

Eigentlich wolten wir es doch besser machen.

Es wurde bei Twitter häufig gefragt, inwieweit sexuelle Kontakte ein solches Näheverhältnis begründen sollen (hier finde ich leider die Tweets nicht mehr).

Wie gesagt, die Abgrenzung ist nicht immer einfach, aber ein öffentliches Bekennen zu einer Partnerschaft ist, wenn auch in Berlin nicht gesetzlich illegal, für mich ein klarer Fall von politischer Instinktlosigkeit. Susanne hat mit Christopher allen Anschein nach nicht nur eine sexuelle Affäre/Beziehung, etc.., sondern ein weitergehendes intimes Verhältnis, das weitaus mehr als nur Sexualität mit einschließt, eben das, was man unter einer Partnerschaft landläufig versteht. Und dieser Grad an Verhältnis ist nicht einfach als „Privatsache“ wegzuwischen, sondern berührt verfassungsrechtliche Grundsätze, nach welchen Mandatsträger dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen haben und dazu gehören nicht Günstlings- bzw. Vetternwirtschaft, auch wenn ich nicht bestreite, dass rein fachlich diese Lösung für Susanne und Christopher ideal gewesen wäre.

Denn die Systematik der Gesetzgebung, eben solche Vetternwirtschaft von Mandatsträgern zu unterbinden, ist wesentlich bedeutsamer, als der effektive und unkomplizierte verwaltungsorganisatorische Ablauf von Susanne Graf! Bei der Gewaltenteilung der BRD fragt richtigerweise niemand nach Vertrauen, etc.. Diese Grundsätze gelten immer, ganz gleich, ob wir jetzt beispielsweise Kanzler xyz persönlich Vertrauen entgegenbringen oder nicht.

Dies ist keine innerparteiliche Angelegenheit, welche nur die Piraten etwas anginge. Hier gehts um die Systematik der demokratischen Herrschaftsstruktur und deren Begrenzungen. Ich weiß, dass es sich hier nur um einen geringfügigen Job handelt und nicht um einen Millionendeal, aber von der Systematik her zeigt sich hier diesselbe Problemstellung.

Susanne Graf hat die Möglichkeiten ihren Freund auf Kosten der Allgemeinheit einzustellen nicht deswegen, weil sie sich auf dem privaten Markt so erfolgreich behauptet hätte, weswegen sie den Lohn der Assistentenstelle auch nicht selber begleichen muss, sondern als Aufwandsentschädigung erstattet bekommt. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt!

Manchmal habe ich das Gefühl, ich sehe die Sache gänzlich anders als die anderen Piraten. Bei den Transparenzkriterien von Liquid Feedback habe ich immer kritisiert, wie die Transparenzbefürworter in jedem Basispiraten einen vollwertigen Politiker sehen und diesen am liebsten an Mandatsträgeransprüchen messen wollen.

Nun haben wir mal einen Fall, wo unzweifelhaft die Politikereigenschaft festgestellt ist, da Susanne Graf mit demokratischer Legitimation der Menschen ein (bezahltes) Mandat innehat. Und nun wird plötzlich die Privatsphäre hinzugezogen, welche die Einstellung des Freundes als persönlichen Assistenten legitimieren soll?

Hierzu mal diese Liquid Feedback Ini von Pavel Mayer (bevor Missverständnisse aufkommen, Pavel hat 2 Inis reingesetzt mit einer für die jeweilige Gruppe objektiven Begründung, die andere Ini, die ich unterstütze, ist hier zu finden https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2111.html )

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2112.html

Emanzipierte Menschen definieren sich nicht über ihren Lebenspartner oder ihre Verwandtschaftsverhältnisse. Sie sind grundsätzlich als eigenständige Individuen zu betrachten. Das gilt auch für eventuelle berufliche Verhältnisse.

Ein Freundschafts-, Intim- oder Verwandtschaftsverhältnis bedeutet heutzutage in der Regel nicht, dass der eine dem anderen Gehorsam schuldet oder in seiner Berufsausübung grundsätzlich vom Partner beeinflusst oder protegiert wird.

Im Übrigen entstehen die meisten Lebenspartnerschaften durch Kennenlernen im Beruf. Eine Tabuisierung solcher Verhältnisse verhindert diese nicht, sie treibt die Beteiligten allenfalls in schwere innere Konflikte und in die Geheimhaltung.

Des Weiteren kommt es nicht selten vor, dass Verwandte oder Paare in derselben Partei politische Ziele verfolgen. Eine berufliche Benachteiligung eines Partners durch grundsätzlichen Ausschluss einer Beschäftigung bei der Partei ist auch geeignet, Beziehungskonflikte zu erzeugen. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre von Menschen steht einer Partei nicht zu.

In Fällen, wo das beziehungsbedingte Verhalten eines Beschäftigten zum Problem wird, sind mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt jedoch gleichermaßen für alle Mitarbeiter unabhängig davon, ob sie mit Fraktionsmitgliedern oder Vorständen verwandt oder befreundet sind.

Doch, ein solcher Eingriff in die Privatsphäre steht der Piratenpartei und den Menschen zu! Wie oben schon ausgeführt, sitzt Susanne Graf nicht mehr als alleinige Privatperson im Abgeordnetenhaus, sondern als demokratisch legitimierter Repräsentant. Es fordert ja niemand, dass Menschen, sobald sie in ein Parlament einziehen oder ein sonstiges repräsentatives Amt ausüben, nun mit dem ebenfalls politisch interessierten Partner Schluss machen müssen. Aber einen solch starken Eingriff in der Privatsphäre der Partnerschaft zu sehen, nur weil der Partner nicht mehr als abhängiger Angestellter, bezahlt aus Steuergeldern, arbeiten darf, halte ich an den Haaren herbeigezogen. Mit anderen Worten, wenn der Partner nicht offiziell beim Mandatsträger angestellt sein (und von der Allgemeinheit bezahlt werden) kann, geht die Beziehung in die Brüche? Das ist doch eher lächerlich.

Auch habe ich Tweets wie solche gelesen.

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Falsch! Vetternwirtschaft bedeutet nicht, dass jemand für die Tätigkeit unqualifiziert sein muss. Es bedeutet, dass (auch) Kriterien wie persönliche Nähe ausschlaggebend für die Vergabe der Stelle waren. Solche Kriterien sind (oder sollten) immer unzulässig sein. Wenn beispielsweise zwei Kandidaten fachlich gleich geeignet sein sollten und zu einem besteht eine große persönliche Nähe (wie z.B. beim Lebenspartner), dann müsste gewürfelt werden. GERADE die persönliche Nähe sollte einen Grund darstellen, lieber den anderen Kandidaten zu nehmen.

So wie es die aussichtsreiche OB-Kandidatin der Grünen für München getan hat.

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Dies hat nichts mit dem Thema zu tun, weil die Eltern das Moped nicht aus Steuergeldern aufgrund einer Mandatsstellung finanziert haben.

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Es gibt gar kein Problem, welches man lösen müsste. Wie Andreas Baum (@rka) es kommuniziert hat, ist es kein Ding der Unmöglichkeit einen persönlichen Assistenten einzustellen, welcher nicht der eigene Lebenspartner ist.

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Mittlerweile hat Susanne Graf ihren Fehler auch eingesehen und macht dies im zweiten Blogpost klar.

Mein Sachbearbeiter die Zweite

Leider hat sie sich nicht mit ihrem Freund dazu durchringen können das Arbeitsverhältnis sofort aufzulösen (was eigentlich die Konsequenz wäre, wenn sie es eingesehen hat und im beiderseitigen Einvernehmen ist die Vertragsauflösung ja auch kein Problem mehr), aber immerhin hat sie in Aussicht gestellt (und steht hier auch unter Druck) dem ganzen Spuk so schnell wie möglich ein Ende zu bereiten.

Wie geht es jetzt weiter? Ich habe Criss versprochen, dass er jetzt für mich arbeiten kann. Gewöhnlich halte ich mich auch sehr gern an meine Versprechen. In Absprache mit ihm haben wir beschlossen, dass er sich, wie bereits im ersten Teil kund getan, möglichst bald eine neue Beschäftigung sucht und wir das Arbeitsverhältnis zwischen uns beenden. Ich hoffe, dass sich damit einige Abfinden können und es eine moderate Lösung ist.

Mittlerweile wurde nun doch das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst, siehe unten.

Fazit

Mich ärgert am meisten, dass Susanne erst darauf hingewiesen werden muss, dass dieses Vorgehen vielleicht nicht ganz so Piratenprinzipien entspricht.

Nach Gesprächen mit diversen Piraten habe ich nochmal über das Thema nachgedacht und auch mit Christopher darüber gesprochen. Es ist immernoch alles legal und formaljuristisch einwandfrei, allerdings ist die moralische Intention die entscheidende Frage.

Fabio hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man nicht nur nach dem Geschriebenen im Landesabgeordnetengesetz ausgehen solle, sondern auch hinterfragen solle, warum es so ist. Er meinte, dass es zum Schutz des Rufes des Hohen Hauses, der Fraktion und des Abgeordneten selbst wäre. Grundlegend hat er mit dieser Aussage Recht!

Dass die moralische Intention eine entscheidende Frage ist, hätte ihr auch vorher schon bewusst sein müssen. Wenn hier erst Input von außen kommen muss, finde ich das gelinde gesagt sehr suboptimal. Und dann muss ihr Fabio Reinhardt (@Enigma424 @Fabioreinhardt) auch noch erklären, was konkret nun an diesem Vorgehen moralisch suboptimal ist und die (möglichen) Folgen aufzeigen?

Hier kann ich dem Tweet von @zeitweise einfach nur zustimmen

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Nun gut, Susanne ist noch sehr jung, insofern sollte man vielleicht doch besser nicht zu streng richten. Aber das nächste Mal wäre es schon angebracht, wenn man vorher mal sein zukünftiges Handeln reflektiert und sich fragt, was für Auswirkungen und Aussagen eintreffen bzw. assoziiert werden könnten.

Ach noch einen Punkt möchte ich ansprechen. Es stimmt, dass die Piratenpartei langsam Probleme bekommt die innerparteilichen Posten ehrenamtlich auszufüllen. Hier bin ich persönlich für innerparteilich bezahlte Tätigkeiten, soweit deren Rahmen demokratisch ausgestaltet und transparent ist. Jedoch quasi Mandatsmöglichkeiten dafür zu nutzen, um auch innerparteiliche Arbeit zu ermöglichen (also quasi die persönliche Assistentenstelle mit der Tätigkeit des Bundespressesprechers „verrechnen“), ist m.E. nach absolut unstatthaft!

EDIT: Korrekturen zu der Bundesregelung der Bezahlung von Angestellten hinzugefügt.

EDIT 2: Das Arbeitsverhältnis zwischen Susanne Graf und Christopher Lang wurde nun mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Mein Sachbearbeiter die Dritte

Wir haben uns somit einvernehmlich darauf geeinigt das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beendigen. Außerdem hat Christopher Lang sich bereiterklärt, auf jegliche Bezüge durch das Abgeordnetenhaus gänzlich zu verzichten.

Kommentare (6)

  • Michael Hartung

    Michael Hartung

    15 November 2011 um 15:58 |
    Das war ein sehr guter Beitrag zu dieser unseeligen Debatte.
    Leider wird es immer wieder zu solchen Debatten kommen, wenn die einzelnen Menschen, die sich als Piraten ausgeben, nicht konsequent nachdenken darüber, was es denn wirklich bedeutet.
    Jeder sollte lernfähig sein und dann Schwamm drüber.
    Das Problem ist die Paralellität von so was und den extrem wichtigen Alltagspolitischen Themen. Seit zwei Tagen hört man und sieht man nicht viele Kommentare zu dem absoluten Supergau der Sicherheitspolitik. Jeder Konservative und Sicherheitsfanatiker hat sich selbst ad absurdum geführt und wir diskutieren über reinste Selbstverständlichkeiten.
    • matthiasheppner

      matthiasheppner

      15 November 2011 um 23:26 |
      Da hast du Recht. Aber passiert ist nun mal passiert und ich hoffe, dass durch die schnelle parteiinterne Diskussion solche Dinge schnell communitytechnisch "gelöst" und somit in Zukunft besser gehandhabt werden. Hier haben wir den anderen Parteien etwas voraus, die einen solchen dezentralen "Internetreinigungsprozess" ala Twitter & Co. nicht besitzen.
  • Katrin

    Katrin

    15 November 2011 um 22:48 |
    "In diesem Falle dürfte Susanne Graf auch im Bundestag so handeln, wie sie gehandelt hat, da eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit Christopher Lang nicht besteht und auch nie bestanden hat."

    Und auch nie bestehen wird, da eine eingetragene Lebenspartnerschaft die Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner voraussetzt.
    • matthiasheppner

      matthiasheppner

      15 November 2011 um 23:23 |
      Stimmt!
  • Katrin

    Katrin

    16 November 2011 um 00:32 |
    "Habe auf der ML gesagt bekommen, dass eine Lebenspartnerschaft IMMER eine eigetragene Lebenspartnerschaft sei und dass die Erwähnung einer eingetragenenen Lebenspartnerschaft in § 7 Abs. 2 LAbgG nur deklaratorischer Natur sind."

    Siehe dazu mein Kommentar beim Piratenkeks: http://piratenkeks.de/2011/11/eigentlich-wolten-wir-es-doch-besser-machen/#comment-286
    • matthiasheppner

      matthiasheppner

      16 November 2011 um 01:46 |
      Danke für die Ausführungen im Kommentar!

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