GP 050 - BGE oder nicht und zusätzliche Anmerkungen

Gestern wurde der GP050 – Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe beschlossen und dieser hat zu kontroversen Äußerungen und Handlungen geführt.
Zum einen wurde dieser Beschluss teilweise als Revolution gesehen.
Twitter Bild wird nachgereicht (kein Internet)
Zum anderen wurde dieser Beschluss als verdeckter BGE Beschluss (was dieser offiziell nicht sein soll) gesehen und somit der Täuschung bezichtigt.
Twitter Bild wird nachgereicht (kein Internet)
Auch hat dieser traurigerweise schon zu Austritten geführt
Ralph Jödicke – Austritt aus der Piratenpartei
Ich hatte zu diesem Antrag auch einen Redebeitrag beigesteuert, leider konnte ich in der einen Minute nur einen Bruchteil loswerden, was ich loswerden wollte. Dies möchte ich nun mit diesem Blogpost nachholen.
Ich möchte zuerst den kontroversesten Punkt ansprechen. Ist mit dem Beschluss GP050 – Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe das BGE beschlossen worden oder nicht?
Und hier muss ich Roland Jungnickel (Validom) mit seiner Einschätzung Recht geben, dass dieser Antrag ein Beschluss für ein BGE beinhaltet, auch wenn ein Meinungsbild mit überwältigender Mehrheit aufgezeigt hat, dass die BPT Teilnehmer diesen Antrag nicht als einen BGE Antrag ansehen.
Der Grund weshalb ich den Antrag als BGE Antrag werte ist der, dass die Argumentation in ihrer Sprache nahezu identisch mit derjenigen ist, welche auch bei der Pro BGE Argumentation verwendet wird, z.B.
„Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.“
„Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.“
Der letzte Absatz (8) ist jedoch der entscheidende für die Auffassung eines BGE Beschlusses.
„Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum.“
Wenn gesellschaftliche Teilhabe bedingungslos garantiert werden soll, kann ich mir schwerlich vorstellen, wie das geschehen soll, wenn nicht ein (Geld)Einkommen gemeint sein soll. Wir leben in keiner Tauschwirtschaft, welche auf Naturalien beruht, so dass eine bedingungslose gesellschaftliche Teilhabe nicht mal annähernd nur dadurch erreicht werden könnte, dass beispielsweise der öffentliche Nahverkehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden würde, dass kulturelle Einrichtungen kostenfrei genutzt werden könnten, dass der gesamte Sektor Bildung kostenfrei genutzt werden kann, dass der Staat die Möbel stellt, etc.. Eine gesellschaftliche Teilhabe setzt natürlich einen bestimmten Geldbetrag voraus (dessen Höhe eine politische Frage ist) und somit bedeutet die Formulierung „bedingungslos garantieren“ m.E. nach zwingend die Kopplung mit einer Auszahlung eines Geldbetrages. Dies ist ja bei Hartz IV schon so und das BGE unterscheidet sich nur im Punkt der Bedingungslosigkeit (die Höhe des Einkommens bzw. des Regelsatzes ist eine politische Frage).
Kurz gesagt, eine bedingungslose gesellschaftliche Teilhabe bedeutet automatisch BGE. Eine an Bedingungen geknüpfte Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe bedeutet das Konzept von Hartz IV (auch natürlich ein verbessertes Hartz IV mit höherem Regelsatz und weniger Schikanen (=Bedingungen)). Eine Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe ist ohne Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages nicht denkbar, ganz gleich ob diese bedingungslos ausgezahlt wird oder die Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist.
Dies zeigt auch, dass der Unterschied zwischen BGE und Hartz IV (ein verbessertes Hartz IV mit weniger Schikanen (=Bedingungen) wäre ja im Grunde ein BGE Konzept, die Auszahlungshöhe, also dass was man als „Grund“ (BGE) ansieht (hier unterscheiden sich ja die BGE Modelle teils erheblich) ist eine politische Frage) ein fließender ist.
Als nächstes möchte ich auf einige kritische Anmerkungen während der Redebeiträge zu diesem Antrag eingehen (wenn die kritischen Stimmen von einem BGE gesprochen haben, dann werde ich dies auch so schreiben, auch wenn die Mehrheit der Piraten den Antrag nicht als BGE Antrag sieht).
1) BGE ist letztlich nur ein Geldeinkommen und erfüllt deshalb nicht zwingend das Motiv eine existenzsichernde gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.
Ein ganz wichtiger Punkt! Der Kritiker hat völlig Recht. Eine feste garantierte Geldsumme sichert nämlich keine existenzsichernde gesellschaftliche Teilhabe. Eine feste Geldsumme sichert nur dann die gesellschaftliche Teilhabe, wenn diese Geldsumme ihren Wert behält, der heute zugrunde liegt und welcher als gesellschaftliche Mindestmaßteilnahme angesehen wird. Deswegen ist es auch sehr, sehr wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass das konkrete BGE Konzept und die übrige Wirtschafts- und Finanzpolitik, welche essentiell für die Verwirklichung jedes BGE Konzeptes sind, ebenfalls für die politische Forderung eines BGE ausgearbeitet werden müssen. Es reicht nicht nur ideologisch mit den Motiven Freiheit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, etc.. ein BGE zu begründen, sondern auch hier ökonomische Realitäten im Auge zu behalten und zu wissen, dass wenn man Armut abschaffen und auf ein soziokulturelles Niveau heben will, man dann auch die Mittel dazu dort abholen muss, wo es (im Überfluss) vorhanden ist (und damit meine ich nicht die 50.000 – 100.000 € im Jahr Verdiener). Ich sehe die große Gefahr, dass die BGE Konzepte sich als Favoriten durchsetzen könnten, welche die „piratigsten“ Grundsätze verwirklichen, z.B. indem das Steuersystem in der Art radikal vereinfacht wird, nur noch eine Konsumsteuer beizubehalten oder zumindest dieses langfristig zum Ziel hat. Oder wenn diese grenzenlose Vermögensfreiheit zulässt und alle Menschen nicht nur in der Sache BGE, sondern auch in Sachen Besteuerung gleich behandelt, so dass die fortlaufende Vermögenskonzentration nicht nur nicht reguliert, sondern im Gegenteil stark verstärkt werden würde.
2) Dieselbe Argumentationsstruktur pro BGE (Freiheit des Menschen durch bedingungslose gesellschaftliche gesicherte Teilhabe) habe auch in unfreien kommunistischen Staaten existiert, welchen der Kritiker selber erlebt hat (gemeint war hier wohl die DDR)
Auch hier spricht der Kritiker durchaus einen wichtigen Punkt an. Es stimmt nämlich, dass in kommunistischen Ländern, somit auch in der DDR, durchaus in deren Leitbildern eine ähnliche Argumentationsstruktur existiert hat, wie sie auch in diesem Antrag und auch generell pro BGE existiert.
Jedoch ist es schlicht falsch, dass BGE als kommunistisch/sozialistisch zu bezeichnen, wenn man Kommunismus/Sozialismus an den theoretischen Grundlagen von Marx, Engels, etc.. oder an den real existierenden kommunistischen/sozialistischen Staaten definiert, in diesem Fall an der ehemaligen DDR.
Denn die wirtschaftsideologische Grundlage des Kommunismus/Sozialismus ist ganz und gar nicht dass, wofür ein BGE steht, eher das Gegenteil. Nach der kommunistischen/sozialistischen Wirtschaftsideologie sollen alle Menschen als Arbeiter möglichst gerecht und gleich (was in einer Planwirtschaft naturgemäß nicht funktionieren kann, daher auch der wirtschaftliche Niedergang der kommunistischen/sozialistischen Staaten) am Produktivvermögen des Staates teilhaben. Aus diesem Grund existiert(e) fast durchgehend in kommunistischen/sozialistischen Staaten eine Arbeitspflicht, da jeder am Produktivvermögen mitwirken und somit mithelfen sollte das wirtschaftliche Gleichheitsideal zu gewährleisten! Dies tut ein BGE gerade nicht! Ganz in Gegenteil, ein BGE entkoppelt die Menschen vom gleichen und gerechten Produktivvermögen des Staates, da zum einen bei einem BGE der Mensch nicht arbeiten muss und somit nicht am Produktivvermögen mitwirkt und zum anderen pauschal am Produktivvermögen beteiligt wird, indem mit dem BGE ein pauschaler Satz zur gesellschaftlichen Teilhabe gewährt wird.
Aus diesem Grund sind die größten Kritiker gerade die, die aus der linken politischen Richtung kommen und sich lieber eine eher an marxistische Grundthesen orientierte (sprich sozialistischere) Wirtschaftspolitik wünschen und das Konzept eines BGE schon von seiner grundlegenden Denkweise als neoliberal ablehnen. Aus diesem Grund lehnt auch der sozialistische Flügel der Linkspartei ein BGE ab, während der emanzipatorische Flügel diesen befürwortet.
Ein BGE ist weitaus undogmatischer als eine kommunistische/sozialistische Wirtschaftspolitik, da ein BGE nur eine Abgrenzung nach Unten postuliert und nicht die gesamte Wirtschaftspolitik auf eine ideologische Basis stellen will.
Wenn man kommunistische/sozialistische Wirtschaftspolitik so definiert, dass der Staat sich in die Wirtschaftsangelegenheiten der Bürger einmischt, also Kommunismus/Sozialismus eher libertär definiert, dann kann ein BGE durchaus als sozialistisch/kommunistisch bezeichnet werden.
Zuletzt möchte ich noch erläutern, wieso ich entgegen meiner bisherigen Meinung, dem „BGE“ Antrag GP050 – Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche doch zugestimmt habe.
Eigentlich wollte ich, obwohl ich dem Konzept BGE vorsichtig optimistisch gegenüberstehe, alle BGE Anträge ablehnen, weil mir die Anträge persönlich zu offensiv pro BGE formuliert waren und an der grundsätzlichen Richtigkeit eines BGE keinerlei Zweifel ließen. Kurz vor der Abstimmung habe ich mich aber gefragt, wie die Hauptkritikpunkte in Zukunft gelöst werden würden.
1) Keine wirkliche fachlich kompetente Diskussion über das BGE innerhalb der Basis
Es wurde häufig der Einwand vorgebracht, dass das Thema BGE innerhalb der Basis zu wenig kontrovers und fachlich vertieft diskutiert wurde. Dieser Kritikpunkt ist m.E. auch grundsätzlich berechtigt. Nur nach genauerer Überlegung frage ich mich, wie eine solche fachlich tiefe Diskussion in einer breiteren Basis stattfinden sollte? Liquid Feedback kann dies (zumindest bis dato) nicht leisten (und das hat ausnahmsweise nicht mit den Transparenzkriterien zu tun). Wenn man bedenkt, dass das BGE schon in Bingen abgestimmt werden sollte und ein halbes Jahr später immer noch keine solche (zentrale) Diskussion stattgefunden hat, wann und wie sollte dann in Zukunft diese Diskussion stattfinden?
Ich glaube, dass eine Diskussion (gerade dann, wenn kein BGE Programmpunkt beschlossen im Grundsatzprogramm oder als Positionspapier existiert), wie sie idealerweise stattfinden sollte, auch in Zukunft nicht stattfindet und wir in dieser Frage diskussionstechnisch auch in einem halben Jahr an genau derselben Stelle wären. Zudem sollte man auch beachten, dass aufgrund der Komplexität eines BGE es niemals so sein wird, dass dieses Thema wirklich wissenschaftlich bearbeitet und "gelöst" werden könnte. Wirtschaftswissenschaft wird von Theorien ausgefüllt und diese werden auch in Zukunft Theorien bleiben. Der Mensch ist aufgrund seiner Ambivalenz in kein wissenschaftliches Korsett einzuzwängen, auch in kein „piratiges Menschenbild“.
2) Kein ausgearbeitetes BGE Konzept
Der zweite Kritikpunkt ist der, dass kein konkretes BGE Modell postuliert wurde oder zumindest angedeutet wurde, wie eine bedingungslose gesellschaftliche Existenzsicherung denn konkreter auszusehen habe (dann gäbe es auch weniger Diskussionen, ob damit ein BGE gemeint ist oder nicht ;-) ). Hier muss ich aber anmerken, dass im Grundsatzprogramm konkretere Punkte ausdrücklich nicht stehen sollen (daher hätte ich die BGE Positionspapiere schon allein aufgrund deren allgemeiner Formulierung kategorisch abgelehnt, da Positionspapiere immer konkreter sein sollen). Somit ist es m.E. nach durchaus gestattet wirtschaftliche „Visionen“ (der Übergang von realpolitischen Forderungen zu „Visionen“ ist ebenfalls fließend) ins Grundsatzprogramm zu nehmen, denn Wirtschaftspolitik ist durchaus nicht nur eine Frage der VWL, sondern auch eine der eigenen ethischen Maßstäbe, welche man an die Gesellschaft stellt.
Unzulässig wäre ein Aufnehmen einer „Vision“ ins Grundsatzprogramm nur dann, wenn diese in jeglicher Hinsicht als Unsinn abgetan werden könnte. Dies ist beim Thema BGE definitiv nicht der Fall, da aus fast jeglicher politischer Richtung der Trend zu pauschalisierten Leistungen zu erkennen ist (FDP=Liberales Bürgergeld, CDU=Althaus Modell, Grüne=Grüne Grundsicherung; Linkspartei=BAG Grundeinkommen und ja ich weiß, dass viele z.B. das liberale Bürgergeld der FDP aufgrund deren niedriger Höhe nicht als BGE ansehen würden, aber in der öffentlichen Meinung werden quasi alle Modelle als BGE Modelle dargestellt, welche bedingungslose pauschale Leistungen beinhalten).
Dies ist m.E. nach ein starkes Indiz, dass ein BGE nicht von vornherein als ein nicht funktionierendes Konzept abgeurteilt werden kann, da anscheinend die Punkte „Bedingungslos“ und „Einkommen“ von fast jeder Partei als realistisch angesehen werden und sich der Streit hauptsächlich im Punkt „Grund“ (was bedeutet gesellschaftliche Teilhabe, d.h. konkret wie hoch muss ein BGE ausfallen) strittig sind. Diesen Punkt hat der Antrag aber nicht postuliert und somit ist der Einwand, dass die Piraten kein ausgearbeitetes BGE Konzept anzubieten haben, zwar eine Gefahr, dass sich ein asoziales BGE Konzept herauskristallisieren könnte, welches die Motive der gesellschaftlichen Teilhabe nur scheinbar erfüllen kann, aber kein Grund den Antrag nicht zu beschließen.
Als letzten Punkt möchte ich anmerken, dass meine Entscheidung mich gestern für den Antrag zu entscheiden eine 51:49 Entscheidung war. Obwohl ich mich schon ziemlich umfassend mit verschiedensten BGE Konzepten befasst habe, bin ich mir auch heute nicht sicher, ob ein solches Konzept auch wirklich funktioniert. Es könnte gut sein, dass ich zum nächsten BPT ein BGE ablehnen würde. Was mich ärgert ist die teilweise fanatische Haltung der BGE Befürworter, die pathetisch von „Revolution“ etc.. faseln und meinen die Piratenpartei wäre sein dem gestrigen Tag das Epizentrum des Guten im Universum. Das BGE Kritiker teilweise verächtlich als Ewiggestrige dargestellt werden und diese pauschal diskreditiert werden, obwohl die Kritiker durchaus sehr gute Gründe gegen ein BGE vorbringen (die 49 Prozent meiner BGE Ablehnung kommen nicht von ungefähr) finde ich einfach nur schrecklich arrogant und anmaßend.
Auch wenn es viele anders sehen mögen. Die bloße Forderung eines BGE mit all den positiven Motiven, welche dahinterstehen, bringt (noch) keinen einzigen Menschen aus Armut. Wenn man den Weg, die Welt durch ein BGE gerechter zu gestalten, in Kilometern erfassen würde, dann hätten wir gestern von 100 Kilometern einen einzigen Schritt (ca. 40cm?) gemacht, nicht mehr! Noch meinen wir es gut, haben aber konkret noch nicht Gutes bewirkt, dass ist ein Unterschied! Ich selber glaube daran, dass ein BGE unsere Gesellschaft gerechter machen und somit Gutes bewirken kann. Aber dafür entscheidend werden nun die konkreteren Ausarbeitungen eines BGE Konzeptes sein. Und ein BGE Modell, welches Gutes bewirken soll, kann nicht nur auf einem ideologischen Fundament beruhen (rein ideologische Konzepte haben in der Historie nur zu Leid geführt und nicht zu besseren Verhältnissen), welches gar auf ein „piratiges Menschenbild“ angewiesen ist (ein BGE Konzept muss den Menschen im Blick haben, wie dieser wirklich ist und nicht wie Piraten ihn scheinbar sehen wollen), sondern muss zusätzlich die Ambivalenz des Menschen und ökonomische Realitäten berücksichtigen.
Fazit
Ich hoffe, dass sich bei der Frage, wie ein BGE Modell konkret aussehen sollte alle beteiligen, auch die Kritiker eines BGE, wir brauchen euch! ich persönlich bin in dieser Frage auch durchaus für eine offene Diskussion, auch mit der "Vision" eines offenen Ausgangs.





Kommentare (12)
Frank M
Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass ohne BGE die derzeitigen Tendenzen in den Medien, der Politik, der Berufswelt und im gesellschaftlichen Miteinander dazu führen, dass unsere Demokratie scheitern wird, weil sie ihre ureigenen Grundsätze nicht mehr beachtet.
Und nebenbei: immer wenn Arbeit da war, haben Menschen auch gearbeitet. Wenn Land da war, haben Menschen gearbeitet. Wenn Gerechtigkeit und Wohlstand herrscht, sinken Kriminalität, steigen Bildung und Innovation.
Was Du kritisierst, sind die derzeitigen Zustände. Und nein, ich kenne keine krassen Netzwerke, Think-Tanks und Geheimbünde, die mir bei der Verbreitung dieser großartigen Idee helfen, von der ich ebenfalls drei Jahre mehr als angewidert war, bis ich als Studi mit HartzIVlern mal Schnee schippen war. Ich für 10,50 und die für 1,50.
Ein perverses System - und wer da das übliche Klein Klein zur Lösung heran ziehen möchte, der bekommt hoffentlich die gleichen Lektionen gelehrt, wie ich.
Burkanar
mit der BGE startet man nur das bieten um Wählerstimmen, biete
1000 Euro BGE, der nächste um 1500 Euro und bekommt die Stimmen der BGEler. Nun wer Wählerstimmen kauf verhindern will muß sich schon etwas besseres einfallen lassen als BGE.
Gruß
Gunnar
selbstdenkerin
http://www.bandbreitenmodell.de/bge
http://www.bandbreitenmodell.de/faq
http://www.bandbreitenmodell.de/handlungsdruck
Was sagst Du beim alten Götz-Werner-BGE zu Prof. Butterwegge ( http://www.nachdenkseiten.de/?p=2364 ) und Dr. Wo's Kritik ( http://www.meudalismus.dr-wo.de/html/werner.htm ) ?
Administrator
mit dem Bandbreitenmodell habe ich mich schon einmal kurz beschäftigt, halte von diesem Konzept aber nicht sehr viel. Ich halte es nicht für sehr vernünftig künstlich Rationalisierung stark zu verteuern, damit mehr Arbeitsplätze entstehen.
Zu der Kritik am Götz Werner Modell muss ich sowohl Butterwegge (welcher jedoch das BGE an sich ablehnt, auch nicht Götz Werner Modelle) und insbesondere Dr. Harald Wozniewski zustimmen. Jedoch sehe ich nicht, dass jedes BGE Modell nicht funktionieren kann, gerade die Modelle mit negativer Einkommensteuer, wie z.B. die grüne Grundsicherung, sind in meinen Augen realisierbar und würden eine entscheidende Verbesserung zum Satus Quo erreichen.
Jedoch ist sehr entscheidend was Dr. Wozniewski (von dem ich sehr viel halte, habe auch schon E-Mail Kontakt aufgenommen) schon postuliert hat, eine Regulierung der ungehinderten Vermögenskonzentration. Insgesamt ist für ein BGE ein Gesamtwirtschaftskonzept erforderlich.
Im Übrigen bin ich gerade dabei die Webseite von Dr. Harald Wozniewski
http://www.meudalismus.dr-wo.de/
in eine Mindmap zu konvertieren und zu veröffentlichen, denn die Seite ist technisch leider arg veraltet und macht damit leider den hochklassigen Inhalt ein wenig kaputt.
Viele Grüße,
Matthias
Mo Sco
auch mein Herz schlägt links, aber die Kritik von Dr. Wozniewski am Werner-Modell des bGE kann man nur als linker Verbohrtheit bezeichnen. Genau wie bei seiner Ablehnung eines Mindestlohns scheint es Wozniewski wenig zu interessieren, ob eine Verbesserung der Lebensqualität am unteren Einkommensspektrum stattfände (im Falle des Mindestlohns lässt sich das empirisch nachvollziehen in Ländern, wo es ein gesätzl. Mindestlohn gibt - ich stamme aus ein solches Land), sondern stattdessen nur, dass die am oberen Einkommensspektrum ungeschoren blieben. Letzteres muss aber ohnehin gar nicht der Fall sein. Denn konsequent angewendet ist die von Werner vorgeschlagene Mertwertsteuer (von Werner "Konsumsteuer" genannt) gleichzeitig eine Renditesteuer!
Bedenke folgendes: Zwischenhändler versuchen beim Weiterverkauf einer Ware eine Wertsteigerung zu erzielen und kriegen dabei die beim Kauf von ihnen geleistete MwSt zurückerstattet. Es gibt kein Grund Anleger und Aktionäre anders zu behandeln! Wenn Anleger und Aktionäre beim Kauf ihre Anlage/Aktien eine Mehrwertsteuer leisten müssen, die beim Wiederverkauf erstattet wird, dann ist das effektiv eine Besteuerung der Rendite.
Beispiel: Herr Schmidt möchte 1000,-€ in Aktien investieren. Die Aktien kosten vor Steuern je 10,-€, Herr Schmidt wird sie nach ein Jahr weiterverkaufen, sie erwirtschaften dabei 10% Rendite. Ohne Steuern würde Schmidt 100 Aktien kaufen und am Ende des Jahres 100,-€ Profit machen. Mit einer Mehrwertsteuer von 100% (wie von Werner vorgeschlagen) würde Schmidt 50 Aktien a 20,-€ kaufen. Ihr Nettowert wäre nach einem Jahr 550,-€. Schmidt (bzw. seine Bank in seinem Auftrag) würde sie für 1100,-€ verkaufen, 550,-€ an Steuern abführen und 500,-€ vom FA erstattet bekommen. Schmidts Nettogewinn: 50,-€; abgeführte Nettosteuern: 50,-€!
Neo-Liberale (und ich vermute Götz Werner selbst, so wie ich ihn einschätze) werden argumentieren, dass man Investitionen nicht besteuern dürfe, weil das die Wirtschaft schädige. Dem ist aber nicht so. Denn es gibt nur drei Sachen, die man mit mit Geld tun kann: ausgeben, anlegen oder es in sein Kissen stopfen. Letzteres gibt überhaupt keine Rendite und der Besitzer hat auch sonst nichts davon; man wird also auch weiterhin nicht ausgegebenes Geld anlegen, oder eben doch in den Konsum stecken, was auch nicht so schlecht für die Wirtschaft ist.
Sollte man sich trotzdem sorgen, dass dadurch nicht genug Kapital in die Wirtschaft fließe, kann man sich ein Sonderfall zurechtlegen: z.B. könnte der Staat Firmen beim Börsengang und bei Grundkapitalerweiterungen in Höhe der bei dem Verkauf der neuen Aktien anfallende MwSt subventionieren. So erhalten die Firmen genauso viel Kapital, als wenn keine Steuern fällig würden und die Rendite wäre immer noch besteuert.
Das ist übrigens kein Nachteil (aber eben auch kein Vorteil) für Anleger (und damit die Wirtschaft) gegenüber das jetzige Steuersystem, denn nur wenn Investition genauso besteuert wird wie Konsum entsteht eine ähnliche Steuerregression wie sie beim Einkommenssteuermodell. Hat man eine MwSt von beispielsweise 120% und ein bGE von 1200,-, so hat man bei 1000,- Dazuverdientes nach dem Ausgeben ODER ANLEGEN effektiv 0,-€ Steuern bezahlt; bei 2000,- Dazuverdientes sind es 545,45€ Steuern (17,05%); bei 10.000,- sind es 4909,09€ Steuern (43,83%); bei 20.000,- beträgt der effektiver Steuersatz 49,83%, usw.
Auch der Vorwurf Wozniewskis, Werners Modell würde den Sozialstaat aushebeln, ist ungerechtfertigt. Viele der jetzigen staatlichen Sozialleistungen würden vom bGE abgedeckt, dennoch bleiben sie eben durch die bGE staatlich garantiert. Es muss eben verfassungsrechtlich gewährleistet sein, dass die Höhe der bGE diese Leistungen zusätzlich zu den sonstigen Lebensbedürfnissen abdecken kann. Zudem sind bedingungsGEBUNDENE staatliche Leistungen zusätzlich zum bGE keineswegs ausgeschlossen, z.B. bei Krankheit oder Behinderung.
Ich sehe auch Probleme mit dem Werner-Modell. Z.B. wäre ich besorgt, wie sich sein Steuersystem auf die Preise von Grundbedürfnissen auswirkt: Insbesondere hab ich Mietpreise im Sinn, aber auch anderes Notwendiges könnte stark im Preis steigen (weil vieles davon in der Produktion automatisiert ist, oder wegen Mangel an Wettbewerb). Zudem könnte eine "wirtschaftsfreundliche" Regierung den bGE soweit drücken, dass man eben nicht mehr in würde davon leben kann. Daran wird die Wirtschaft eine unmittelbare Interesse haben, den sowohl bei gestiegene Lebenskosten als auch bei gedrückten bGE wäre Lohndumping wieder möglich. Dennoch halte ich diese Probleme nicht für unüberwindbar. Es kann sich nur lohnen, den Werner-Modell durchzurechnen und durchzuspielen, allein wegen der Verbilligung von Arbeitskraft und der Plus an Kaufkraft der unteren Einkommensspektrum. Ich bin mir fast sicher, dass man es sozialer gestalten kann, als Werner selbst es sich wahrscheinlich vorstellt.
Grüße
Mo
Achim M.
1. Weil Geld nicht gleich Geld ist: der erste Euro wir anders verplant als der hunderste oder der zehntausendste. Das hat was mit der Maslow’sche Bedürfnispyramide und mit der Art, wie der Mensch mit Unsicherheiten umgeht, zu tun. Dies dürfte z.B. zu steigenden Mieten führen.
2. Weil die Höhe einer solchen Auszahlung dann in einer Demokratie den Phänomenen unterliegt, die die Neue Institutionenökonomik beschreibt - nicht aber dem wirtschaftlich oder gesellschaftlich Sinnvollen. Während aktuell viele unorganisierte Minderheiten für ihre Sonderzahlung erst Mehrheiten finden müssten, könnte sonst eine Mehrheit auf Kosten der Minderheiten ganz einfach ihr eigenes Säckel füllen. Das gefährdet en passant die demokratische Legitimation für Transferleistungen und das kann niemand ernsthaft wollen.
3. Weil eine solche Inklusion nicht ohne Exklusion geht - d.h.: wir müssen noch klären, wer alles davon nicht profitieren darf. Knifflig: der Reisbauer in Laos sicherlich nicht, der in Deutschland lebende australische Student vielleicht? Oder nur teilweise? Eine solche Grenze zu ziehen bedeutet übrigens schnell, u.U. "nur" eine dem derzeigen Bild sehr ähnliche Lösung zu finden.
Nun, nicht, dass all diese Probleme unausräumbar wären. Aber es gibt noch keine Lösung. Hier ist viel zu tun. Mit dem nun beschlossenen Grundsatzpapier haben wir aber wenigstens die Chance, genau dies anzugehen und bessere Lösungen als die derzeit diskutierten zu finden, zu denen auch das BGE zählt. Deshalb begrüße ich den Beschluss und habe -gerade als Gegner des BGE- freudigen Herzens zugestimmt.
Administrator
ich persönlich stehe dem Götz Werner Modell nicht nur skeptisch, sondern glasklar ablehnend gegenüber. Die Finanzierung rein über eine Konsumsteuer kann nicht funktionieren, da damit keine Vermögensverschiebung von Oben nach Unten möglich ist, sie bewirkt sogar das Gegenteil. Auch wenn es vielen zu "links" klingen mag, aber wenn man Menschen aus der Armut auf ein soziokulturelles Niveau heben will, dann muss man sich das Geld dafür (progressiv) da abholen wo es im Überfluss vorhanden ist. Was ich unter einem BGE verstehe habe ich hier aufgezeigt
http://www.matthias-heppner.de/blog/item/eine-kurze-klarstellung-was-ich-unter-bge-verstehe.html
Ansonsten gebe ich dir mit deinen drei Punkten recht, aber wie du schon sagtest, die Probleme sind wahrscheinlich nicht unlösbar und zweitens hat jede Wirtschafts- und Finanzpolitik ihre Probleme, auch das jetzige Hartz IV System, sonst würde man es ja nicht ändern wollen.
Heino Hampel Hamster
Viele von diesen Argumenten kann man auch heute noch für das BGE verwenden.
Administrator
Die Lehre und Denkweise LaFargue's sind ja gerade in der entstandenen emanzipatorischen Linken wieder gefragt und diese ist zwar noch in der Linkspartei in der Minderheit, jedoch mit aufsteigender Tendenz.
Ob man jetzt das Grundkonzept eines BGE unbedingt zur klassischen Linken zuordnen will oder es einer emanzipatorischen Linken zuordnet ist im Grunde auch völlig irrelevant. Auch wenn man es (wie auch nicht wenige meinen) als neoliberal definiert, so sind das alles nur Begriffe und von Begrifflichkeiten sollten sich gerade Piraten nicht leiten lassen, sondern schlicht von eigenen Wertvorstellungen und Pragmatismus.
PS: Das man viele der Argumente LaFargue's auch heute noch für ein BGE verwenden kann ist klar, mich interessieren aber derzeit weniger die philosophischen Grundlagen eines BGE, sondern die ökonomischen ;-)
Ray
Administrator
also ein Konzept, welches ein BGE anbietet, wenn man aus Hartz IV rausfliegt kenne ich nicht. Ich denke du meinst Konzepte wie das liberale Bürgergeld der FDP, das BGE Modell von Thomas Straubhaar oder das solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus. Diese gehen in deine Richtung.
Ein Fan von diesen Modellen bin ich aber nicht wirklich. Ich befürworte zwar ein BGE Konzept im Sinne einer negativen Einkommenssteuer, d.h. Personen, die schon ein soziokulturelles Einkommen verdienen bekommen kein oder nur teilweise BGE und ansonsten wirkt das BGE als Steuerfreibetrag, aber insgesamt lehne ich eine Konzeption ab, welche den Niedriglohnsektor weiter ausbauen möchte. Ein BGE ist für mich nur ein BGE, wenn dieses OHNE Zwang zur Arbeit eine soziokulturelle Teilhabe ermöglicht. Natürlich kann man hier keine Traumsätze beanspruchen, aber ich glaube wirklich, dass eine Grundversorgung wie es die grüne Grundsicherung vorsieht
http://www.grundsicherung.org/
wirtschaftlich realisierbar ist. Branchen, welche nur mit Armutslöhnen konkurrenzfähig bleiben, sind meiner Meinung nach nicht künstlich am Leben zu erhalten. Dies ist für mich indirekt ein Verstoß gegen das Subventionsverbot und Insolvenzverschleppung. Zudem ist für mich noch ein sehr wichtiger Punkt, dass vor allem sehr hohe Einkommen und sehr große Vermögen stärker besteuert werden. Die Vermögens- und Einkommenszuwächse des höchsten 1-10% sind trotz der Tatsache, dass diese den größten Teil des Gesamtsteueraufkomms ausmachen (jedoch relativiert sich das durch das deutschspezifische Sozialabgabensystem, welches nicht zu den Steuern hinzugezählt wird und vor allem Geringverdiener weitaus stärker als Großverdiener belastet) sehr viel höher als beim Rest der Bevölkerung.
http://www.jjahnke.net/armut.html
Diese unregulierte Vermögenskonzentration ist das Hauptproblem, hier kann ich nur die inhaltlich spitzenmäßige Seite von Dr. Harald Wozniewski empfehlen.
http://www.meudalismus.dr-wo.de
Slossicle